TECHNOLOGIE DER WEINBEREITUNG

TECHNOLOGIE DER WEINBEREITUNG

 

ÖKOLOGISCHE WEINERZEUGUNG

 

INHALT

1.Hintergrund

2.Bedeutung Ökologischer/ biologischer Wein

3.Rechtliche Aspekte

4.Quellen

 

HINTERGRUND

Erste Strömungen bzgl. der ökologischen Landwirtschaft 1920er (Verzicht aus Mineraldünger, Pflanzenschutzmittel usw.)

Vortragsreihe Steiners 1924 zur Landwirtschaft

1985 Gründung Bundesverband ökologischer Weinbau 1985 ECOVIN

Seit 1991 einheitliche Vorschriften für ökologisch erzeugte Trauben auf europäischer Ebene (EG-Öko-Verordnung 2092/91),

Aufbauend auf dem Forschungsprojekt ORWINE entstand die EU VO 203/2012 ( Weinbereitungsverfahren, Marktdynamiken, Verbraucherverhalten, Produktionsbedingungen und Umweltauswirkungen)

 

HINTERGRUND

Über 20 Jahre zwischen Regelung von „Bio-Trauben“ und „Bio-Wein“

-> Problematik bzgl. Höchstwerte der Schwefelgehalte

Bio-Siegel bedarf der Zertifizierung

 

RECHTLICHE ASPEKTE

24.06.20156EU VO 203/2012 trat 1. August 2012 in Kraft Seitdem dürfen Weinhersteller die Bezeichnung „Bio-Wein“ oder „ÖkoWein“ in Kombination mit dem EU-Bio-Logo verwenden. 

„Auch Wein, der vor diesem Stichtag produziert wurde, darf unter bestimmten Bedingungen in dieser Form gekennzeichnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dassdie Kellerei sich von einer Zertifizierungsstelle prüfen lässtund nachweisen kann, dassder betreffende Wein in Übereinstimmung mit den Anforderungen der neuen Verordnung hergestellt wurde.“ (IFOAM 2015)

 

RECHTLICHE ASPEKTE

Generell gilt für die Erzeugung von Bio-Wein, dassdie verwendeten Trauben gemäß EU VO 834/2007 und 889/2008 erzeugt wurdenEU VO 203/2012 benennt darüber hinaus die zulässigen önologischen Verfahren, Prozesse und Behandlungen und die zu verwendenden Stoffe, insbesondere Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe. Für Deutschland gelten darüber hinaus die Bestimmungen:

• Öko-Landbaugesetzes

• Kontrollstellen-Zulassungsverordnung

• Exekutivverordnungen in einigen Bundesländern

 

RECHTLICHE ASPEKTE

Unzulässige Behandlungen

• Teilweise Konzentrierung durch Kälte (Tafelwein) 

• Entschwefelung durch physikalische Prozesse (Süßreserve)

• Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung des Weins (Energieeffizienz gegenüber Kälteverfahren!?) 

• Teilweise Entalkoholisierungvon Wein (Bio= Gesund?)

• Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung des Weins 

• Alle neuen physikalischen Methoden, die laut Verordnung (EG) Nr. 144/2013 zugelassen sind, Membrankontaktoren, Nano-oder Ultrafiltration sowie Membrankopplungsverfahren(Zuckerreduzierung)

Bei thermischen Behandlungen darf die Temperatur 70 °C nicht übersteigen und bei der Zentrifugierung und Filtrierung darf die Porengröße nicht unter 0,2 Mikrometer liegen

 

RECHTLICHE ASPEKTE

• Traubensaftunterliegt im Gegensatz zu Traubenmostdem Lebensmittelrecht

• Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs mussaus ökologischer Produktion stammen

• Traubenmost, konz. Traubenmost und Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)

• Saccharose

• gesondert gekennzeichnete Stoffe müssen aus ökologischen Ausgangsstoffen hergestellt sein, wenn sie verfügbar sind

 

RECHTLICHE ASPEKTE 

Behandlungsstoffe aus ökologischer Produktion 

GelantineBio-Gelatine (DE-ÖKO-013) SOBO Naturkost 

Bio-Gelatine (DE-ÖKO-007) Ewald-Gelatine GmbH 

ErbiGelBio(DE-ÖKO-003) ErbslöhGeisenheimAG 

Fermivin® PDM bio(DK-ÖKO-100) Keller Mannheim 

GELA Flott Bio(DE-ÖKO-022) C. Schliessmann

Hall Gela-Quick® P Bio(DE-ÖKO-022) 

GLUTA Forte Bio(DE-ÖKO-022) C. Schliessmann

Keller FlotaGel® Bio(DE-ÖKO-022) Keller Mannheim 

VANO gelbio(DE-ÖKO-003) ZefügGmbH & Co. KG

 

RECHTLICHE ASPEKTE 

Behandlungsstoffe aus ökologischer Produktion 

Aktivsilikat, Kaliumkaseinatund Biogelatine 

VANO most(DE-ÖKO-003) ZefügGmbH & Co. KG 

Gummi Arabicum

HydroGumBio(DE-ÖKO-003) Erbslöh

KordofanBio(FR-BIO-01) Oenofrance/Sofralab

Eialbumin

Adagi'OBio(FR-BIO-01) Oenofrance/Sofralab

 

RECHTLICHE ASPEKTE 

Behandlungsstoffe aus ökologischer Produktion 

Hefen:

Lalvin EC 1118 Bio(AT-BIO-902)Zefüg

Levure SP Organic(FR-Bio-01) Zefüg

Oenoferm Be-Red(DE-ÖKO-003) Erbslöh

Oenoferm BioSel. Klingelberg(DE-ÖKO-003) Erbslöh

Viniferm™ Cool White (DE-ÖKO-003) 2B FermControlGmbH 

Viniferm™ Extra Red(DE-ÖKO-003) 2B FermControlGmbH 

ZYMAFLORE ® 011 BIO (EX ORGANIQ) Laffort

Hefen „sollen“ wenn verfügbar gewällt werden!

Heferindenzbereitungen

FermControl™ BIO 2B FermControl GmbH 

FermControl™ Clear upBIO 2B FermControl GmbH 

MaloControlBIO™ (DE-ÖKO-003) 2B FermControl GmbH 

PuroCellO (DE-ÖKO-003) Erbslöh

VANO vital bio spezial Zefueg

Hefennährstoffemit Bio-Heferindenzubereitungen

VANO vital (DE-ÖKO-003) Zefüg

 

RECHTLICHE ASPEKTE 

Schwefeldioxid

Generell SO2 Zusatz nicht verboten

SO2 Zusatz wird generell als zu hoch angesehen

Daher ist auch der mögliche SO2 Zusatz an den Restzuckergehalt gekoppelt

Zulässiger SO2 Zusatz kann bei bestimmten Jahrgängen erhöht werden

Aber:

Wieso wiederspricht SO2 Zusatz dem Biogedanken?

Ist SO2 Zusatz nicht eine der natürlichsten Weinbehandlungen?

Was sind die Alternativen zur SO2 Gabe?

Alternativen der SO2Gabe?

Vermeidung von mikrobiologischem Einfluss:

Reinzuchthefen, 

BSA Kulturen

Gesundes Lesegut

PasteurisierenFiltration (Cross-Flow und co.)

pH Reduzierung

Lysozym

Kälte

Alternativen der SO2Gabe?

Verbesserte Gärführung:

ReinzuchthefenNährstoffe -> Bioweingenerell mit niedrigeren NopaWerten (ORWINE)

Alternativen der SO2Gabe?

Oxidationsprävention

Alternative Antioxidationsmittel 

Hyperoxigenation

Erhaltung von natürlichen Stoffen die vor Oxydation bewahren

 

RECHTLICHE ASPEKTE

• Grenzwerte gelten zum Zeitpunkt des Inverkehrsbringenalso des unmittelbaren menschlichen Verbrauchs

• Vermindern des SO2-Gehaltes durch Verschnitt möglich

• Nachweis über amtlicher Analyse der Prüfnummer bzw. vgl. Analyse oder durch Kontrollstelle

 

RECHTLICHE ASPEKTE

EINGESCHRÄNKTE VERFAHREN

• Thermische Verfahren bis 70 °C und zeitlich bis 1.8.2015

• Maischeerhitzung 

• Pasteurisation•für Traubenmost 80 °C und 20 sec = 0,5 PE (Pasteurisationseinheiten) bzw.69,9 °C und 315 sec = 0,5 PE

• für Traubensaft 87 °C und 120 sec = 10,0 PE (unterliegt LFGB und ist erlaubt)

• Mostkonzentrierung (Vakuumdestillation ~30 °C)

• Filtration nur ≥ 0,2 μm Membran

• Standard der Mikrofiltration = keine Einschränkung

• < 0,2 μm Membranen auch in Deutschen Weinrecht indirekt verboten, da Kolloidgehalt < 100 mg/L eintritt (Ultrafiltrations-, Nanofiltrationsmembranen)

• Umkehrosmose zählt nicht zur Filtration sondern zu Trennverfahren (Separation)

• Umkehrosmose zur Mostkonzentration bis 1.8.2015

• Anreicherung

• Herstellung von Traubenmostkonzentrat

• Ionenaustauscher für RTK-Herstellung

 

RECHTLICHE ASPEKTENEGATIVLISTE – ALS DIFFERENZ 203/2012 ZU 606/2009

• Trotz Bevorzugung biologischer, mechanischer und physikalischer Verfahren Verbot

• der teilweisen Konzentrierung durch Kälte (in D generell nur für Tafelwein zulässig)

• der Entschwefelung durch physikalischer Verfahren (Süßreservebereitung nur Seitz-Böhi, Kaltsteril, thermisch < 70 °C)

• der Weinsteinstabilisierung durch Elektrodialyse und Kationenaustauschern

• der teilweisen Entalkoholisierungvon Wein(Membranprozesse, Vakuumdestillation)

• des Säuremanagement mittels elektronenselektiver Membranen

• des Gasmanagement mittels Membrankontaktoren

BIO Zucker wenn verfügbar (etwa doppelter Preis).

Brauner Zucker ist nicht einzusetzen (sensorischer Einfluss).

RTK (chromatographischenTrennung oder durch Ionenaustauschharze). 

Viele Grauzonen bei Enzymen, Hefen und anderen Zusatzstoffen.

- Zitronensäure, Ascorbinsäure?

 

RECHTLICHE ASPEKTE

UMSTELLUNGWAHRE

Umstellungszeit 2-3 JahreWeine aus Umstellungstrauben:

„können nur dann mit dem Umstellungs-Hinweis vermarktet werden, wenn bei der Weinbereitung keinezweite Agrarzutat zugesetzt wird, also auch keine Anreicherungmit Öko-Zucker stattfindet. Eine Anreicherung ist nur mit Öko-RTK zulässig. Diese Anforderung gilt nur für Umstellungstrauben“!(Kontrollverein 2015)

 

RECHTLICHE ASPEKTE

GENTECHNIK

Gentechnik-Freiheit:

„Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder von aus GVO oder durch GVO hergestellten Erzeugnissen ist nicht zulässig. Bei Lebensmitteln, Zutaten oder Organismen (z.B. Hefen, BSA-Kulturen etc.) ist der Hersteller verpflichtet, auf dem Etikett selbst ggf. einen entsprechenden GVO-Hinweis anzubringen. Als Nachweis der GVO-Freiheit genügt es hier deshalb, wenn Sie das Verpackungsmaterial aufbewahren. Vor dem Einsatz von Enzymen, Hefenährstoffen, Ascorbinsäure, Weinsäure etc. mussdagegen der Winzer zuvor eine Zusicherung des Herstellers einholen. Es reicht jedoch nicht aus, wenn diese Erklärungen sich nur auf die Kennzeichnungspflicht genetisch veränderter Lebensmittel beziehen. Wichtig ist, dasssich die Erklärung auch auf die nicht GVO-kennzeichnungspflichtigen Produkte bezieht (wie Enzyme, Hefenährstoffe, etc.) und klarstellt, dassdiese weder „aus“ noch „durch“ GVO hergestellt wurden sowie dassdas Produkt gemäß VO 834/2007 im Öko-Landbau eingesetzt werden kann. „(Kontrollverein 2015)

Anwendung der Grundprinzipien der ökologischen Produktion auf Most-und Weinbehandlung 

- Wertschätzen

Qualität wird von den Trauben bestimmt

Weinbereitungsprozessist ein Reagieren auf den Traubenzustand und die vorgelagerten Prozesse unter Berücksichtigung des Weinstils

- Einsatz vermeiden/einsparen 

so wenig wie möglich so viel wie nötig

vorbeugende Prozessführung

- Ersetzen

nichtökologischer Produkte durch ökologische

chemisch-synthetischer Produkte durch natürliche

allergenhaltiger Produkte durch allergenfreie

chemischer Verfahren durch biologische, mechanische bzw. physikalische Prozesse

durch Ressourcen einsparende Verfahren (Wasser, Energie, Stoffströme unter Beachtung direkter und indirekter Umweltaspekte.

Anwendung der Grundprinzipien der ökologischen Produktion auf Most-und Weinbehandlung 

 

Ressourcen einsparen:

Wasser : -Wasserverbrauch in Abhängigkeit der Verfügbarkeit-Abwasserproblematik ( BSP Wein 125000/l –Trub 140000/l)

Energie: -Einschränkung der Wärmebehandlung aber nicht der Kältebehandlung

(Exzessives Kühlen, Trockeneis, Energiepassder Kellerei, Verpackung, Transport...)

Stoffströme unter Beachtung direkter und indirekter Umweltaspekte

Verzicht und Prävention „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“

QUELLEN

•ORWINE http://cordis.europa.eu/result/rcn/47511_en.html(12.6.15)

• Kontrollverein http://kontrollverein.de/(12.6.15)

• http://www.ifoam-eu.org(12.6.15)

• KTBL Band 368 (1995)

• EU VO 203/2012

• M. Freund EU-ÖkoKellerwirtschaft

Private Standards für ökologischen Wein in der EU / Wichtige Organisationen 

AIAB, Italien: www.aiab.it 

BIO AUSTRIA, Österreich: www.bio-austria.at   

BioCohérence, Frankreich: www.biocoherence.fr  

Biodyvin, Frankreich: www.biodyvin.com  

Bioland, Deutschland: www.bioland.de  

BioSuisse, Schweiz: www.bio-suisse.ch   

Bio-Vinature, Schweiz 

Delinat, Schweiz: www.delinat.com 

Demeter International: www.demeter.net (und deren nationale Verbände in der EU) 

Ecovin, Deutschland: www.ecovin.de 

Ekovin, Czech Republic: www.ekovin.cz 

FNAB, Frankreich: www.fnab.org 

FNIVAB, Frankreich: www.fnivab.org 

IFOAM-EU-Gruppe, EU: www.ifoam-eu.org 

Itab, Frankreich: www.itab.asso.fr 

Nature & Progrès, Frankreich: www.natureetprogres.org 

Naturland, Deutschland: www.naturland.de 

SoilAssociation, UK: www.soilassociation.org